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Sebastian Hartmann
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Frage von Daniel P. •

Ist die Berücksichtigung eines Partnereinkommens mit dem Alimentationsprinzip vereinbar?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

der Referentenentwurf zum BAlimentG stellt die Mindestbesoldung auf ein Doppelverdienermodell unter Einrechnung eines typisierten Partnereinkommens um und integriert den bisherigen Familienzuschlag (Stufe 1) in die Grundbesoldung.

Das BVerfG hat am 17.09.2025 die eigenständige Alimentationspflicht des Dienstherrn hervorgehoben. Zugleich kommt der ehemalige BVerfG-Richter Prof. Dr. Udo Di Fabio zu dem Ergebnis, dass die Berücksichtigung eines Partnereinkommens mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar ist.

Wie vereinbaren Sie es, dass der Staat einerseits ein Partnereinkommen unterstellt, gleichzeitig aber keine Verantwortung dafür trägt, wenn dieses Einkommen nicht vorhanden ist?

Sehen Sie darin die Gefahr, dass faktisch Anreize in Richtung einer sogenannten „Herdprämie“ entstehen?

Halten Sie dies insgesamt für verfassungskonform - ja oder nein?

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