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Sebastian Hartmann
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Frage von Bernd T. •

Frage an Sebastian Hartmann von Bernd T. bezüglich Gesundheit

Einführung der (Maser-) Impfpflicht in Deutschland

Sehr geehrter Herr Hartmann,

ich war mit meiner Familie und weiteren Bekannten an diesem Wochenende auf der Demonstration gegen die Einführung einer Impfpflicht in Deutschland. Was wir dort in den 6 Stunden an Informationen u. a. von diversen Rednern (Ärzten, Journalisten, Ex-Insidern der Pharmaindustrie) gehört haben erschreckte uns - genauso wie das Desinteresse von allen Medien und die fehlende Zivilcourage von Politikern und Prominenten. Vielen scheint es egal zu sein, wo Deutschland gerade hinsteuert und wie auf der Basis von FakeNews und bewusster Tatsachenverdrehung neue Gesetze eingeführt werden, die sogar gegen das Grundgesetz ( hier auf Körperliche Unversehrtheit ) verstoßen.
Sehr geehrter Herr Hartmann, haben Sie sich einmal genauer mit dem Gesetzesentwurf (Referentenentwurf) von Gesundheitsminister Jens Spahn auseinander gesetzt? Haben Sie die dort aufgestellten Behauptungen und Entscheidungen hinterfragt und recherchiert? Wenn ja, können Sie als Abgeordneter besten Gewissen dann noch diesem Gesetz der Einführung einer Impfpflicht ( als einen ersten Schritt - weitere sollen ja folgen!!) mit gutem Gewissen zustimmen? Jeder Bürger - also auch Eltern für Ihre Kinder - sollte doch als mündiger Bürger selber entscheiden können ob er sich impfen lässt oder nicht! -Jede Entscheidung sollte toleriert werden. Wenn jetzt der Staat diese Entscheidung wieder übernimmt - wie schon in unserer Geschichte geschehen !! sind wir auf dem Weg die Rechte jedes einzelnen immer weiter einzuschränken...und das Impfen ist da nur ein einzelner Mosaikstein von vielen Einzelaktionen.
Mir ist bewusst, das dieses Gesetz wenn nur noch mit einer Verfassungsklage gestoppt werden kann aber wir besorgte Bürger können wenigstens sagen dass wir vieles versucht haben diesen „Wahnsinn“ zu stoppen.

Mit freundlichen Grüßen
Fam T.

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Sehr geehrte Familie T.,

ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Gegenstand der Beratungen sind selbstverständlich auch die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Wie ich anfangs dargelegt habe, findet die individuelle Entscheidungsfreiheit meines Erachtens dort ihre Grenze, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann

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