Werden Sie sich gegen die vom Koalitionsausschuss beschlossene Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen?“
Der Koalitionsausschuss von SPD und Union hat am 2. Juli 2026 beschlossen, das IFG grundlegend einzuschränken. Konkret: Auskunftsrechte nur noch für natürliche Personen mit nachgewiesenem ‚berechtigtem Interesse‘ – Redaktionen, Rechercheverbünde und NGOs wären damit faktisch ausgeschlossen. Zusätzlich soll das Antragsrecht auf deutsche und EU-Staatsangehörige beschränkt werden, sodass Millionen in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche/EU-Staatsangehörigkeit keine IFG-Anfragen mehr stellen dürften. Außerdem sollen Gebühren deutlich steigen (die 500-Euro-Obergrenze soll entfallen) und Namen von Behördenmitarbeiter*innen pauschal geschwärzt werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor einer undemokratischen ‚Zwei-Klassen-Informationsfreiheit‘, Transparency International und FragDenStaat sprechen vom größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik.

