In Antworten aus SPD zum neuen BPolG wird auf § 77 iVm BDSG verwiesen Warum hat die BRD seit 10 J. den Rechtsbehelf nicht für BKA, BfJ, BfV, Datenaustausch mit Landespolizei, Sta der Länder umgesetzt?
Auch in der Antwort v. 1.10 zum neuen BPolG (https://tinyurl.com/ymf9unyc) verweist C. Wegge (SPD) mitten in Vertragsverletzungsverfahren auf neuen § 77 iVm BDSG (Beschwerderecht beim BfDI).
Warum hat die BRD, die ja eine fachgesetzliche Umsetzung der JI-Richtlinie favorisiere, seit 10 Jahren den Rechtsbehelf nicht für BKA, BfJ, BfV, Datenaustausch mit Gemeinsamverantwortlichen wie Landespolizei, datenverarbeitenden Staatsanwaltschaften, die nach EuGH im dt. Sonderfall keine unabhängigen Justizbehörden sind, umgesetzt?
Auch die Behörde des vom Bundestag ohne die Mitbewerbungsmöglichkeit meines Kumpels jenseits eines transparenten Stellenbesetzungsverfahrens ausgesuchten Bundesdatenschutzbeauftragten erklärt gegenüber Betroffenen schriftlich & mündlich auch im Falle anderer Bundesbehörden denn die Bundespolizei, sie sei nach JI-Richtlinie (hingegen EuGH C-333/22) rein "petitionsähnlich" & es gäbe ein "Föderalismusproblem", sie müsse nach Art. 52 II JI-Richtlinie nichts weiterleiten.

