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Frage von Peter H. •

Frage an Sebastian Czaja von Peter H. bezüglich Recht

Werter Sebastian Czaja,

1991 hat der Bundestag die Dauer der Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes, aus gutem Grund auf 15 Jahre begrenzt. Zum Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung im Strafrecht wie im Zivilrecht. Selbst die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung oder der schweren Freiheitsberaubung verjähren nach zehn Jahren. Bei schwerer Vergewaltigung ist die Tat ebenfalls nach zehn Jahren verjährt und darf bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht einmal geprüft und ermittelt werden. Auch dort gibt es immer Betroffene, die diese Verjährung nicht verstehen. Der Rechtsstaat hat sie dennoch beschlossen.
Es wird überprüft ohne Verdacht, und das mindestens noch bis Ende dieses Jahres obwohl es hier in der Regel lediglich um Moral und nicht um Straftaten geht.
Ich sage: Nein denn eine weitere Verlängerung über das Jahr 2011 hinaus verstößt deutlich gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da jede Überprüfung einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Individuums darstellt und dieser Eingriff nun nach 20 Jahren für Verhaltensweisen, die noch viel länger zurückliegen können, nicht mehr zu rechtfertigen ist. Denn wer überprüft die "Informellen Staatsschützer" die das Verbot der NPD durch ihren Verbleib in dieser verhinderten und immer noch verhindern?

Würden Sie diese meine Sicht der Problematik teilen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heimann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heimann,

ich danke Ihnen für Ihre Einlassungen, denen ich gedanklich jedoch in keiner Weise näher treten kann.

Das im Namen des Volkes der Deutschen Demokratischen Republik (die weder demokratisch noch eine wirkliche Republik war) begangene Unrecht, das bis hin zum staatlich verordneten Mord an der innerdeutschen Grenze reichte, ist singulär. Ich weigere mich, tödliche Schüsse auf als „Republikflüchtlinge“ diffamierte Freiheitsuchende in Beziehung zu irgendeinem anderen Unrecht zu setzen und es dadurch zu relativieren. Dabei unterscheide ich auch nicht zwischen den einzelnen Staatsorganen dieses Unrechtsregimes: das Ministerium für Staatssicherheit war „Schild und Schwert der Partei“ SED, die wiederum alle rechtstaatlichen Prinzipien negiert hat, worunter viele Tausend Menschen jahrzehntelang gelitten haben.

Es ist erschreckend genug, dass diese SED als „Linkspartei“ weiterhin und jetzt sogar in ganz Berlin ihr Unwesen treiben darf. Das ist wohl der Preis, den wir leider für unsere demokratische Freiheit zu zahlen haben. Noch viel schlimmer ist es aus meiner Sicht, dass sogar die CDU zumindest in Berlin-Marzahn-Hellersdorf mit der Linkspartei gemeinsame Sache macht und eine vergangenheitsbelastete Bezirksbürgermeisterin der SED/Linkspartei ins Amt gewählt hat und wieder wählen will.

Es ist mir und vielen Menschen in dieser Stadt, mit denen ich häufig über diese Schatten unserer jüngeren Geschichte spreche, ein besonderes politisches Anliegen, auf die Schuld hinzuweisen, die Menschen auf sich geladen haben, indem sie mit der Waffe auf ihre nach Grundrechtsverständnis unschuldigen Mitbürgerinnen und Mitbürger geschossen oder sie sonst irgendwie in Tötungsabsicht verletzt haben. In diese Schuld beziehe ich ausdrücklich nicht alle, aber die allermeisten inoffiziellen und offiziellen Mitarbeiter des MfS mit ein. Die politische Verantwortung trug das menschenverachtende Regime, das in großen Teilen in der heutigen Linkspartei eine Heimstatt gefunden hat. Die Verantwortung von uns jüngeren demokratisch gewählten Politikern ist es nach meinem Verständnis, diese Täter nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen und an deren Opfer zu erinnern.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Czaja