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Sebastian Brehm
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Frage von Edwin K. •

Sehr geehrter Herr Brehm, wann ist mit der Einführung des Mehrstaatigkeit zu rechnern? Gilt das neue Gesetz dann auch für Personen welche schon im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

 

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 06. Juni 2023. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen zu antworten.

Nach meinem aktuellen Kenntnisstand von September 2023 gibt es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)".

Länder und Verbände können nun hierzu Stellung nehmen. Die Mehrstaatigkeit soll möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Die Mehrfachstaatigkeit soll nicht länger Ausnahme sein.

Ende 2021 lebten rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Der Anteil von Einbürgerungen im Inland im Verhältnis zu der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung befindet sich dauerhaft auf niedrigem Niveau; im Jahr 2021 lag er bei nur 2,45 Prozent.

In das Staatsangehörigkeitsgesetz soll folgender Satz aufgenommen werden: „Antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“

Außerdem sieht der Entwurf eine Regelung vor, die gewährleisten soll, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden sicher von aus menschenverachtenden Beweggründen begangenen Straftaten erfahren. Die Staatsanwaltschaften müssen nach dem Gesetzentwurf künftig den Staatsangehörigkeitsbehörden auf Anfrage Informationen über diese Straftaten mitteilen.

Für Gastarbeiter in den westdeutschen Bundesländern und Vertragsarbeitnehmer in der ehemaligen DDR: Ein schriftlicher Sprachnachweis und der Einbürgerungstest sollen für sie nicht mehr notwendig sein. Vielmehr soll der Nachweis mündlicher deutscher Sprachkenntnisse ausreichen.

Der Gesetzentwurf ist auf der Seite des BMI abrufbar:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html

Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen beantworten und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

 

Sebastian Brehm, MdB

 

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