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Sebastian Brehm
CSU
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Frage von Ursula K. •

Frage an Sebastian Brehm von Ursula K. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Brehm,
was gedenken, was können Sie , damit im Bundestag eine Mehrheit dafür entsteht, dass Änderungen greifen, damit der Bundestag nicht immer größer wird.
Die aktuelle Situation, nämlich daß er immer größer wird, ist für mich als Bürger ein Unding und unerhört.
Danke für Ihre Rückmeldung und
schöne Grüße
Ursula Klein

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Klein,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06. Juni 2020, in der Sie sich mit dem Thema Bundestag und Wahlrechtsreform befassen. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen Ihnen zu antworten und entschuldige mich zunächst für die Verspätung.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema:

Ich teile Ihre Auffassung darüber, dass wir eine Reform unseres Wahlsystems im Hinblick auf die Größe des Bundestages brauchen. Die aktuelle Situation führt dazu, dass einer Vergrößerung des Bundestages Tür und Tor geöffnet sind. Dies ist unbefriedigend und spiegelt in ihrer Unverhältnismäßigkeit auch nicht mehr die Effizienz unserer repräsentativen Demokratie wider. Wir brauchen einen Weg zurück zu einer normalen Größe rund um die Zahl von 600 Bundestagsabgeordneten.

Als Direktabgeordneter der CSU spreche ich mich jedoch gegen eine übermäßige Verkleinerung der Wahlkreise aus. Zunächst sehe ich die Wahl eines direkten Bundestagsabgeordneten als sehr wichtig an. Dies liegt besonders daran, dass diese Abgeordneten sich dem direkten Urteil der Bürger stellen müssen. Die Bürger können durch die Wahl die Personen selbst bestimmten, die im Bundestag sitzen- im Gegensatz zu den Listenverfahren (Zweitstimme). Diese personelle Entscheidungsmacht muss unverändert als Angebot für die Bürger bestehen bleiben, um an unserer Demokratie und der Debatte direkt politisch zu partizipieren.

Außerdem sehe ich die direkt gewählten Bundestagsabgeordneten in der Regel als erste Ansprechstation für die Bürger im Wahlkreis, unabhängig ihrer politischen Couleur. Als direktes Bindeglied erfüllen sie wichtige Schnittstellenfunktion. Diese wichtige Funktion für uns repräsentatives Demokratiesystem zu beschneiden führt eher zu mehr Politikverdrossenheit. Gleichzeitig sind die direkt gewählten Abgeordneten auch responsiv abhängig von den Bürgern. Diese Bundestagsabgeordneten sind also auch daran interessiert ein offenes Ohr für die Bürger zu haben und diese Aufgabe so gut wie möglich auszufüllen, um wiedergewählt zu werden. Diese Bindung sollte nicht gestört werden. Sie ist essenziell, um Interessen zu bündeln, zu filtern und in die Politik einzubringen.

Daher spreche ich mich für die weiterführende Debatte dafür aus, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie wir mit der Verrechnung der Zweitstimme umgehen. Diese dürfen nicht unter den Tisch fallen. Bundestagsabgeordnete, welche nicht an ein Direktmandat gebunden sind, haben einen anderen, in der Regel unabhängigeren Blick, auf den Wahlkreis und fühlen sich eher der gesamten Bevölkerung verbunden. Auch diese Funktion ist wichtig und muss ausgefüllt werden, um das Gesamte im Auge zu behalten. Nicht zuletzt ziehen die meisten Oppositionspolitiker über die Liste ein. Dies bedeutet, dass die Kontrolle der Regierungsmehrheit besonders über diesen Wahlmechanismus etabliert wird.

Das Wahlrechtssystem soll nun in zwei Schritten reformiert werden:

Bei der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses am 25. August 2020 haben sich CDU, CSU und SPD auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt. Einige Maßnahmen werden schon für die nächste Bundestagswahl greifen.

Die Reform setzt an drei Stellschrauben an:

1. die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert,
2. Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und
3. bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben.

Diese Maßnahmen zusammen führen dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann. Danach wären mit dem Wahlergebnis von 2017 sechzig Abgeordnete weniger, also statt 709 nur 649 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.

Die Wahlreform wird in zwei Stufen vollzogen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war bereit, eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise bereits für die nächste Bundestagswahl 2021 umzusetzen, um die Größe des nächsten Deutschen Bundestages wirksam zu begrenzen. Dem hätten weder rechtliche noch praktische Gründe entgegengestanden, wie Staatsrechtslehrer und der Bundeswahlleiter bestätigt haben. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Reduzierung der Wahlkreise erst zur übernächsten Bundestagswahl (2025) erfolgt. Die gesamte Wahlrechtsreform auf diese Zeit zu verschieben, war für uns keine tragbare Alternative.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Sebastian Brehm, MdB

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