
(...) Laut der Antwort des Innenministeriums gibt es bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten oder sonstige Vorkommnisse, die in oder im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften erfolgen, keine speziellen Vorschriften. Auch gebe es keine Anweisungen des Innenministeriums an die Polizeibehörden, über derartige Geschehnisse nicht nach außen zu berichten. (...)