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Sabine Grützmacher
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Matthias H. •

Soll das Teileinkünfteverfahren nur bei Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fonds Anwendung finden, oder auch bei allen anderen Vermögenswerten wie Immobilien, Gold, Krypto etc.?

Sehr geehrte Frau Grützmacher,

im Sinne der steuerlichen Gleichbehandlung der verschiedenen Vermögenswerte (so wie Sie und Ihre Partei es ja fordern) müsste das Teileinkünfteverfahren meinem Verständnis nach auch bei Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, Edelmetallen, Rohstoffen, Kryptowerten, Kunstgegenständen etc. gelten.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für ihre Frage.

Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 hatten wir festgelegt: „Auch werden wir die Steuerfreiheit für andere Veräußerungsgewinne, beispielsweise beim Handel mit Edelmetallen, Rohstoffen oder Kryptowerten, abschaffen.“ Und wir sind immer noch für eine steuerliche Gleichbehandlung der verschiedenen Vermögenswerte, wie sie schon richtig festgestellt haben.

Ich finde, auch Edelmetalle, Krypto und weitere Vermögenswerte sollten wie Aktien behandelt werden. Mir ist es wichtig, dass die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger die gleichen Ausgangsbedingungen und Auflagen haben. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sollten meiner Meinung nach für alle Investitionsmöglichkeiten möglichst einheitlich sein. Das ist im Sinne der Steuergerechtigkeit wichtig.

Ich bin also der Meinung , dass das Teileinkünfteverfahren bei allen Vermögenswerten gelten sollte, damit alle Investitionsmöglichkeiten die gleichen Auflagen und Ausgangsbedingungen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Grützmacher, MdB