Frage von Johann W. • 18.03.2024
Antwort ausstehend von Sabine Dittmar SPD
In unserem Rechtsstaat, der auf der Gewaltenteilung von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung beruht, liegt die Entscheidungssouveränität für ein Parteiverbot aus guten Gründen beim Bundesverfassungsgericht.