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Sabine Böddinghaus
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Frage von Frank H. •

Frage an Sabine Böddinghaus von Frank H.

Sehr geehrte Frau Boeddinghaus,

danke für die prompte Antwort. Es freut mich, dass Sie zustimmen, dass Sie nun ein Gesamtbild haben. Wie nachgewiesen ist die Entstehung dieser Geschäftsordnung transparent und ein jeder konnte mitwirken. Wie ist Ihre Meinung? Bei Ihrer Anfrage geht es um die Anpassung einer existierenden Geschäftsordnung, die allgemeine Regeln der Gremienarbeit im Elternrat für jeden transparent zu machen. Leider existierte in Hamburg nur eine überalterte Fassung. Deswegen aktualisierten wir Freiwillige mit dem Schulgesetz, welche Fristen eingehalten werden müssen, Vorbereitungen auf jede Sitzung, Regelungen bei Zeitnöte, etc. Zum Abschluss baten wir die Rechtsabteilung der BSB um ein Gegenlesen, um dann wie kommuniziert, den Entwurf an alle Elternratsmitglieder zu verteilen. Laut der Antwort auf Ihre Senatsanfrage wurde dieses Hilfeersuchen wohl abgelehnt. Dem ER liegt bisher keine schriftliche Ablehnung vor. Zum Inhalt Ihrer Anfrage- ich denke Gremienarbeit funktioniert nicht, wenn sich der Einzelne nur gremienfern ausdrückt. Sehen Sie das anders? Um als Normalbürger einmal das Ausmaß einer Senats-Anfrage erkennen zu können - Wie groß ist in etwa der zeitliche Aufwand der Mitarbeiter der BSB zur Klärung Ihrer Senats Anfrage, wie viel Mitarbeiter sind damit befasst, wie hoch sind in etwa die Kosten solch einer Anfrage beziffern und wie viel Senats-Anfragen haben die Mitarbeiter der BSB in einem Jahr etwa zu bewältigen? Eine Antwort würde mir solche Verwaltungsabläufe mit diesem konkreten Beispiel sehr verdeutlichen und Sie verfügen ja sicher über die Erfahrung damit. Ich würde mich freuen, wenn Sie zukünftig einfach direkt fragen. Wir konnten ohne Kenntnis Ihrer Frage Sie leider nicht über den richtigen Ablauf informieren. Unsere Kontaktdaten sind durch unsere vielfältige und anerkannte Aktivität in der Elternarbeit der Schulbehörde bekannt. Damit bleibt das Recht von demokratischen Gremien auf eine rechtmäßige Selbstverwaltung unbeeinflußt.

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