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Rüdiger Lucassen
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Frage von Margarete P. •

Scholz (Bundeskanzler DE) und Selensky (Präsident Ukraine) haben in der vergangenen Woche einen "Sicherheitspakt" abgeschlossen (Schwä.Zeitung vom 17.02.24). Wäre dafür ein Volksentscheid möglich?

Angesichts der Milliardenzahlungen an die Ukraine und für die über eine Million hier lebenden Ukrainer und die langfristigen Hilfezusagen zugunsten der Ukraine durch die Bundesregierung: Ist das noch mit den Amtseiden der Regierungsmitglieder vereinbar?
Auch fehlt mir nach wie vor eine Antwort darauf, wann, wie und womit Russland uns, d.h. Deutschland bedroht hat, die diese Form von Kriegsunterstützung der Ukraine rechtfertigen könnte. Können Sie mir darauf eine Antwort geben? Vielen Dank.

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Antwort von
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Das direktdemokratische Verfahren der Volksabstimmung ist auf Bundesebene nur in Artikel 29 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) (Neugliederung des Bundesgebiets) und in Artikel 146 GG (neue Verfassung) vorgesehen. Im Übrigen ist eine unmittelbare Beteiligung des Staatsvolkes an der politischen Willensbildung und politischen Entscheidungen im Grundgesetz von Wahlen abgesehen nicht vorgesehen. Folglich wäre ein Volksentscheid auch bei außen- und sicherheitspolitischen Fragen, wie bei der von Ihnen angesprochenen deutsch-ukrainischen Sicherheitsvereinbarung, ausgeschlossen. Die AfD plädiert im Übrigen als einzige politische Kraft für mehr direkte Demokratie durch Volksabstimmungen auf Bundesebene.

Zur Ukraine-Unterstützung: Die Bundesregierung argumentiert, dass Waffenlieferungen an die Ukraine der deutschen Sicherheit dienen. Die AfD setzt sich stattdessen dafür ein, das sinnlose Sterben in der Ukraine durch eine Verhandlungslösung zu beenden und gleichzeitig unsere eigene Verteidigungsfähigkeit wiederherzustellen. Die Invasion der Russischen Föderation ist zweifellos ein schwerer Bruch des Völkerrechts. Und dennoch sind wir überzeugt, dass ein fortwährender Abnutzungskrieg ohne Aussicht auf eine militärische Lösung nicht im deutschen, europäischen oder ukrainischen Interesse liegt. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, Deutschlands internationales Gewicht zu nutzen und sich bei beiden Kriegsparteien für Waffenstillstandsverhandlungen einzusetzen. Gegenstand der Gespräche könnten sein: Sicherheitsgarantien und Neutralität für die Ukraine, Aufhebung der Sanktionen, Rüstungskontrolle, Anerkennung russischer Sicherheitsinteressen, Aufbau einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur. Selbstverständlich werden diese Verhandlungen nicht einfach. Aber man muss es versuchen. Das ist Aufgabe der internationalen Diplomatie. Damit das Sterben ein Ende hat.

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