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Rüdiger Lucassen
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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Rüdiger Lucassen von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

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Antwort von
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Wie Sie zurecht feststellen, ist eine Überlastung des Gesundheitssystems einschließlich der Intensivstationen und Beatmungsbetten bisher nicht ansatzweise zu verzeichnen gewesen. Eine gute Prävention ist der Schlüssel, um diese schwierigen Entscheidungen vermeiden zu können. Dennoch könnte eine Triage zukünftig aus anderen Gründen, etwa im Katastrophen- oder Verteidigungsfall, erforderlich sein. Dann aber müssen von den Ärzten medizinische Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Politische Vorgaben werden den Interessen und der Gesundheit der Patienten nicht gerecht. Die Leitlinien der Fachgesellschaften und des Ethikrats halte ich für zweckmäßig.

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