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Ronja Kemmer
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Frage von Werner S. •

Hallo Frau Kemmer, ich war bis 30.11.21 in einem AV. Seit 23.11.21 AU. KG Bezug bis 25.03.22 dann ALG II bis zum 17.05.22. Von da an wieder KG. Wann und wie erhalte ich welche Leistung, Entlastung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Heizölrechnung. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.

Ihren Unmut und Ihre Verunsicherung über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren. Für mich ist überhaupt nicht zu verstehen, dass die Ampel Rentner, Studenten, Krankengeldempfänger und weitere Bevölkerungsgruppen beim Energiepaket vergisst. Die Forderungen der Unionsfraktion, dass die Energiepauschale auch diesen Personen gezahlt werden soll, hat die Ampelkoalition abgelehnt. Stattdessen wird die Pauschale nun ab September an einen begrenzten Personenkreis ausgezahlt. Für die Unionsfraktion ist das zu wenig und zu spät.

Für eine verbindliche Klärung der Auszahlungsmodalität empfiehlt sich die Nachfrage bei Ihrer Agentur für Arbeit und/oder Krankenkasse.

Für uns steht fest, dass die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen sind. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation schnell aufgezehrt.

Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Auch die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel sollte abgesenkt werden. So ein Entlastungspaket muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

 Viele Grüße

Ronja Kemmer

 

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