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Ronja Kemmer
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Frage von Nina M. •

Warum werden (Solo)-Selbständige in Kranken- und Pflegeversicherung trotz höherer Beitragslast (aus versteuertem Einkommen, Mindestbemessung) schlechter abgesichert als Angestellte

Warum werden (Solo)-Selbständige in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin strukturell schlechter gestellt als Angestellte, obwohl sie den vollständigen Beitrag aus bereits versteuertem Einkommen zahlen müssen, Mindestbemessungsgrundlagen unterliegen und zugleich keinen gleichwertigen Zugang zu Leistungen wie regulärem Mutterschutz oder automatischem Krankengeld haben?
In mehreren fachlichen Stellungnahmen und Gutachten wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Ungleichbehandlung sachlich kaum zu rechtfertigen ist und zumindest in Spannung zu Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) steht, da Selbständige bei höherer finanzieller Belastung deutlich geringere soziale Absicherung erhalten.
Welche konkreten Maßnahmen planen Sie in dieser Legislaturperiode, um diese Benachteiligung in Kranken- und Pflegeversicherung zu beenden – insbesondere hinsichtlich Beitragssystematik und Mutterschutz für Selbständige?
Falls keine Reformen vorgesehen sind: Warum nicht

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Frage der sozialen Absicherung von (Solo)-Selbstständigen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist in der Tat eine, die wir in der Politik diskutieren müssen.

Es ist richtig, dass Solo-Selbstständige derzeit unter bestimmten Umständen höhere Beiträge zahlen müssen, während sie im Vergleich zu Angestellten in einigen Bereichen weniger abgesichert sind - etwa bei der automatischen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder beim Zugang zu bestimmten Sozialleistungen wie dem Mutterschutz. Die Beitragsberechnung der Selbstständigen basiert auf einer Mindestbemessungsgrundlage, die nicht immer mit dem tatsächlichen Einkommen in Einklang steht.

Wir arbeiten in dieser Legislaturperiode an Lösungen, der von Ihnen angesprochenen Themen.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, dass man einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen wolle. Dafür sind zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignet Finanzierungsmodelle zu prüfen. Zudem sollen gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt und eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umgesetzt werden. Hierzu wird das Ministerium Bildung, Familie, Senioren Frauen und Jugend, einen Gesetzentwurf vorlegen.

Insgesamt stehen viele Reformen an und diese sind nicht einfach umzusetzen, da sie nicht nur finanzielle Implikationen für die Sozialversicherungssysteme haben, sondern auch die Struktur und Finanzierung des gesamten Systems betreffen.

Viele Grüße

Ronja Kemmer

 

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