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Ronja Kemmer
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Frage von Rasmus S. •

Wie stehen Sie zum Einsatz des Haber Verfahrens bei Kulturpreisen und Kulturförderungen durch das BKM und Herrn Kultustaatsminister Weimer? Insbesondere im Hinblick auf den deutschen Buchhandlungsprei

Wie die SZ vor einigen Tagen berichtete, wurden alle nominierten Buchhandlungen zum dt. Buchhandlungspreis geheimdienstlich durchleuchtet. Dies führte zum Eingriff in die unabhängige juryarbeit und zum Ausschluss der drei Buchhandlungen Golden Shop, Rote Straße und Buchladen zur schwankenden Weltkugel. Es geht nicht darum, Verfassungsfeinde auszuzeichnen.
Dass staatliche Preise an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden sind, ist selbstverständlich.
Aber genau deshalb ist das aktuelle Vorgehen so problematisch: Es wird mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ argumentiert, ohne konkrete, überprüfbare Gründe offenzulegen.
Hier wird öffentlich mit dem Etikett „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ gearbeitet, ohne dass konkret benannt wird, was damit gemeint ist – und ohne dass nachvollziehbar wäre, warum die drei Buchhandlungen überhaupt erwähnt werden.
Halten Sie unter diesen Umständen Herrn Weimer für noch tragbar? Und sollte er ihrer Meinung nach zurücktreten?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die kritischen Fragen zu diesem Thema.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die Berichterstattung rund um den Deutschen Buchhandlungspreis für Verunsicherung sorgt, gerade weil es hier um sensible Bereiche wie die Kunst- und Meinungsfreiheit, staatliche Förderung und den Umgang mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen geht.

Zu den konkreten Vorgängen ist mir wichtig, einige Punkte klarzustellen: Es hat keine pauschale Überprüfung aller 118 nominierten Buchhandlungen gegeben, vielmehr wurde das sog. Haber-Verfahren ausschließlich anlassbezogen in drei Einzelfällen veranlasst.

Das Ergebnis war, dass in allen drei Fällen verfassungsrelevante Erkenntnisse vorhanden waren. Auf dieser Grundlage hat der Beauftragte für Kultur und Medien entschieden, dem Juryvotum ausnahmsweise nicht zu folgen. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass es sich beim Buchhandlungspreis um eine Auszeichnung handelt, auf die kein Anspruch besteht, sondern um eine besondere Würdigung mit öffentlichen Mitteln.

Die Kritik an der mangelnden Transparenz verstehe ich. Allerdings ist es nun einmal Fakt, dass die konkreten Erkenntnisse aus Gründen des Staatswohls nicht offengelegt werden können, da sonst Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden möglich wären. Hier stehen Transparenzinteressen und Sicherheitsinteressen in einem Spannungsverhältnis, das sich nicht vollständig auflösen lässt.

Insgesamt geht es nicht um eine Einschränkung von Meinungs- oder Kunstfreiheit, sondern um die Frage, wofür staatliche Mittel eingesetzt werden. Als CDU/CSU-Fraktion vertreten wir klar die Linie, dass Steuergelder auch als Fördermittel äußerst sorgfältig eingesetzt werden müssen.

Das sogenannte Haber-Verfahren ist ein etabliertes verwaltungsinternes Instrument, das ressortübergreifend innerhalb der Bundesregierung angewandt wird mit dem Ziel, eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen oder Personen zu verhindern. Diese Grundhaltung gilt unabhängig davon, ob es sich um rechten, linken oder anderen Extremismus handelt.

Einen Rücktritt halte ich vor diesem Hintergrund für nicht gerechtfertigt. Hier ist kein Fehlverhalten erkennbar, sondern eine verantwortungsvolle Abwägung getroffen worden.

Vielen Dank für Ihre Nachricht und den offenen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Ronja Kemmer

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