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Roman Reusch
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Roman Reusch von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reusch,
nicht selten gibt es Kritik an der Brauchbarkeit von Gutachten auf den Gebieten der forensischen Psychiatrie bzw. Psychologie.
Was halten Sie vor dem Hintergrund zu der Idee, Betroffenen einen Rechtsanspruch auf audiovisuelle Dokumentation des gesamten Untersuchungsgespräches einzuräumen mit Aufzeichnung auch des Gutachterverhaltens analog zu dem 1999 von Janovsky (1) empfohlenen Vorgehen bei der Aufzeichnung der Vernehmung?
Wir haben festgestellt, daß bisher kein von uns befragter Hochschullehrer oder Klinikleiter ein Sachargument gegen ein solches Vorhaben vorgebracht hat. Abgeordnete von CDU, CSU und SPD -sowie der inzwischen Generalstaatsanwalt gewordene T. Janovsky (Bamberg) machen um das Thema eher einen Bogen (2).
Der emeritierte Psychiatrie-/ Forensik- Professor Nedopil läßt Videografie zu (3).
Wie stehen Sie als ehemaliger Oberstaatanwalt und AfD- Abgeordneter zu unserer Initiative?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) JANOVSKY, T: Zeugenvernehmung mit Video. Eine wirksame Maßnahme des Zeugenschutzes. (Kriminalistik 7/99 S. 453-456).
2) vgl. z.B. Ausweichen / Schweigen
des Internisten R. Henke (MdB/CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rudolf-henke/question/2017-10-07/293802,
der Dr. iur. S. Launert (MdB,CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-silke-launert/question/2016-02-07/267238,
des GenStA T. Janovsky http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/GenStaaA_JANOVSKY_Obskurant05_15.pdf,
der RAin A. Kramme (MdB,SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anette-kramme/question/2017-11-24/294767
3) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Dipl. med. M.,

zunächst muss ich mich für die späte Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen; diese ist der regelrechten Flut an Eingaben geschuldet, die mich derzeit erreichen.

Zur Sache selbst muss ich gestehen, dass auch mir trotz Nachdenkens keine Sachargumente einfallen, die grundsätzlich gegen eine Videodokumentation des Explorationsgesprächs sprechen würden. Zwar würde diese möglicherweise bei dem einen oder anderen Gutachter anfangs eine gewisse Befangenheit auslösen und sicherlich würden auch die Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung aufwändiger und dadurch zeitraubender, der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der zum Gutachtenergebnis geführt habenden Prozesse und angewandten Methoden wäre aber wohl gedient.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

LOStA a.D.
Roman Reusch, MdB