Sehr geehrter Herr K.,
die Gesetze sind eindeutig, die entsprechende Strafverfolgung obliegt aber nicht der Politik. Sollten Sie Anlass sehen, etwas zur Anzeige bringen zu müssen, kann ich Sie nur bitten, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich