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Roland Hartwig
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Frage von Jochen H. •

Frage an Roland Hartwig von Jochen H. bezüglich Staat und Verwaltung

Hallo Herr Hartwig,

Am 18. 3. hat das Landegericht Bonn über die Cum-Ex-Geschäfte sein Urteil verkündet. Cum-Ex-Geschäfte sind illegal und strafbar. Es wurde ein Steuerschaden in Höhe von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro für den deutschen Staat festgestellt. In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Stephan Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht. Dieser Mann soll Bundesverfassungspräsident werden? Das ist wäre Skandal.
Wie stehen Sie zur möglichen Wahl von Herrn Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts?
Aus meiner Sicht wäre das ein unglaublicher Vorgang,praktisch:"Der Bock zum Gärtner gemacht".
Werden Sie ihn wählen?
mit freundlichen Grüßen,
J.Hahn

Portrait von Roland Hartwig
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworten möchte:

Die Einstufung von Cum-Ex-Geschäften als rechtswidrig durch die Gerichte ist inzwischen verbreitete Praxis und entspricht auch meiner Bewertung. Über eine eventuelle Beteiligung der Kanzlei Shearman & Sterling an solchen Geschäfte liegen mir keine weiteren Informationen vor, gleiches gilt natürlich auch für Herrn Harbarth. Dessen Berufung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes ist meines Wissens bereits durch den Bundesrat erfolgt, eine weitere Wahl durch den Bundestag ist hier nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roland Hartwig, MdB