Antwort 08.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.

Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.