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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Markus M. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Markus M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter

Laut einer Mitteilung von Spiegel-online und der Tagesschau von heute 3.1.2007 sind die Gaspreisunterschiede in Deutschland riesengroß.
Warum ist es der Politik nicht möglich, durch eine Gesetzgebung der monopolartigen Abzocke der Energieversorger (dies betrifft Gas wie auch Strom) durch Freigabe/Lieberalisierung der Netze endlich Einhalt zu bieten. In England? (so meine ich kürzlich gelesen zu haben) sind die Netze verstaatlicht worden, weil die Versorger nicht bereit waren, ihre Netze für den Markt zu öffnen. Dies würde auch zusätzlich den Standort D stärken, denn es ist ja bekannt, dass in D mit die höchsten Energiekosten zu zahlen sind, aber auch wegen der hohen Steuern (eine Aluminiumhütte in Norddeutschland hat aus diesem Grund schon geschlossen). Ist die Lobby der Energieversorger so gross, dass die Politik immer wieder den Schwanz einzieht, wie man es bei der Tabaklobby ja auch immer wieder beobachten kann? Politiker sollten frei von Lobbyismus sein und im Sinne der Einwohner handeln, nicht gegen sie entscheiden, denn gewählt worden sind sie von den Bürgern!
Ich hoffe doch, dass Sie die Möglichkeit des Meinungsaustausches auch über dieses Forum zu nutzen wissen.

Mit freundlichen Grüssen

Markus Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

am 30.06.07 endete die Preiskontrolle durch die staatlichen Prüfstellen der Länder. Diese können die neuen Preise nicht mehr überprüfen. Und genau in dieser Situation erfolgten die Strompreiserhöhungen insbesondere durch die großen Energiekonzerne. Die Energiekonzerne können überhöhte Preise verlangen, da es im Strom- und Gasmarkt noch keinen funktionierenden Wettbewerb gibt und die vier großen Energiekonzerne immer noch 80% der Erzeugungskapazität im Strombereich halten.

Von Mitte des Jahres an ist das Bundeskartellamt für die Überwachung der Strompreise zuständig. Um die Kontrollmöglichkeiten des Bundeskartellamts zu stärken, hat das Bundeskabinett eine Änderung des Wettbewerbsrechts beschlossen und die Missbrauchsaufsicht im Gas- und Strombereich verbessert. Demnach muss das Energieversorgungsunternehmen nachweisen, dass seine Preise gerechtfertigt sind. Bisher musste der Verbraucher nachweisen, dass die geforderten Preise überhöht sind. Von dieser Neuregelung profitieren die Kunden und dies stärkt auch den Verbraucherschutz.

Damit aber nicht genug, wir müssen erreichen, dass immer mehr neue Anbieter in den Strom- und Gasmarkt einsteigen und damit den Wettbewerb erhöhen. Einen wichtigen Beitrag hierzu haben wir mit dem EEG geleistet. So ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 14% in diesem Jahr gestiegen und damit ist das im Gesetz festgelegte Ziel von 12,5% bis 2010 frühzeitig erreicht. Mit der Novelle zum EEG wollen wir erreichen, dass der Anteil Erneuerbarer Energien kontinuierlich auf mindestens 27% bis 2020 weiter ansteigt. Zwar wird in der öffentlichen Diskussion insbesondere von den großen Energiekonzernen darauf hingewiesen, dass über die Förderung der Erneuerbaren Energien auch die Verbraucherpreise über die Umlage auf den Strompreis ansteigen. Richtig ist, dass im Jahr 2006 3,3 Mrd. Euro zur Förderung Erneuerbaren Energien auf den Strompreis umgelegt wurden. Verschwiegen wird in der Diskussion aber regelmäßig die Tatsache, dass die Erneuerbaren Energien einen Nutzen von ca. 9,3 Mrd. Euro allein im Jahr 2006 erbracht haben. Dieser Nutzen setzt sich wie folgt zusammen: 1.) werden die Großhandelspreise um 5 Mrd. gesenkt, indem die Erneuerbaren Energien eine teuere fossile Stromerzeugung verdrängt, 2.) werden 0,9 Mrd. Euro über vermiedene fossile Brennstoffe gespart und 3.) können Umwelt- und Klimaschäden in Höhe von ca. 3,4 Mrd. Euro vermieden werden. Im Ergebnis tragen damit die Erneuerbaren Energien erheblich zur Dämpfung der Verbraucherpreise bei. Dieser Effekt wird in der Zukunft weiter zunehmen, da die Erneuerbaren Energien die preiswerten Energien der Zukunft seien werden und damit auch langfristig zur Stabilisierung der Verbraucherpreise beitragen können.

Neben staatliche Kontrollen und die Förderung neuer Energieanbieter halte ich aber auch Entscheidungen der Verbraucher zum Wechsel ihres Stromanbieters für wichtig, um den Wettbewerb in Deutschland zu verstärken. Nicht alle Stromerzeuger haben ihre Preise erhöht und deshalb kann sich ein Wechsel für die Verbraucher auch finanziell lohnen. Von der Möglichkeit zum Wechsel des Stromanbieters haben in den zurückliegenden Monaten viele Verbraucher Gebrauch gemacht. Damit wird es für die Energiekonzerne immer schwieriger, ihre überhöhten Preise auf dem Markt durchzusetzen. Wer neben der Senkung des Strompreises auch einen Beitrag zur umweltgerechten Stromerzeugung leisten will, sollte überlegen, ob er nicht gleich zu einem Öko-Stromanbieter wechseln sollte. Diese Anbieter sind häufig nicht teurer. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich in jedem Fall.

Und was den Lobbyismus angeht, bin ich nicht im Dienste irgendwelcher Energieversorgen unterwegs, sondern verstehe mich ausschließlich als Lobbyistin für die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis Waldshut-Hochschwarzwald.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB

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