Betrifft Energiepreispauschale: Beamter, über 6 Wochen krank, erhält weiter Bezüge und Pauschale. Handwerksgeselle, krank, erhält nach 6 Wochen Krankengeld und Pauschale wird nicht gewährt ?
Sehr geehrte Maike H.,
die Energiepreispauschale wird an alle Erwerbstätigen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden ausgezahlt.
Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Beschäftigte mit hohem Steuersatz bekommen damit von den 300 Euro weniger raus als Erwerbstätige mit geringerem Einkommen. Ohne Abzüge kommt die Sonderzahlung damit denen zugute, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ricarda Lang

