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Ricarda Lang
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Frage von Maike H. •

Betrifft Energiepreispauschale: Beamter, über 6 Wochen krank, erhält weiter Bezüge und Pauschale. Handwerksgeselle, krank, erhält nach 6 Wochen Krankengeld und Pauschale wird nicht gewährt ?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Maike H.,

die Energiepreispauschale wird an alle Erwerbstätigen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden ausgezahlt.

Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Beschäftigte mit hohem Steuersatz bekommen damit von den 300 Euro weniger raus als Erwerbstätige mit geringerem Einkommen. Ohne Abzüge kommt die Sonderzahlung damit denen zugute, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.

Mit freundlichen Grüßen 

Team Ricarda Lang

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