Wie beurteilen Sie Ihren Auftritt in dem Video zum §219a?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Der § 219a StGB verbietet es derzeit, dass Gynäkologinnen und Gynäkologen Schwangere über die Möglichkeit und Methode für einen Abbruch zu informieren. Schwangerschaftsabbrüche sind unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, daher kann die Information darüber nicht strafbar sein. Ich freue mich daher sehr darauf, diesen völlig verfehlten Paragraphen bald abschaffen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ria Schröder