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Ria Schröder
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Frage von Claudia v. •

Warum werden freiwillig Versicherter in der KK im Vorruhestand weiter als freiwillig Versicherter behandelt, obwohl die Bezüge deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen?

Ich bin Vorruheständlerin und war jahrelang freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichert. Durch meine Vorruhestandsregelung bin ich unter die Beitragesbemessungsgrenze (BMG) gerutscht, werde von der Krankenkasse aber weiterhin wie eine freiwillig Versicherte behandelt. Dies hat zur Folge, daß alle meine Einnahmen bis zur BMG mit Krankenkassenbeiträge belegt sind, die von mir ALLEIN zu entrichten sind. Mit u.a. negativen Folgen für meine private Altersvorsorge (z.B. Zinsen usw.)
Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).
Eine Person, die wie ich ein Vorruhestandsgehalt in gleicher Höhe bezieht, vorher aber pflichtversichert war, ist weiterhin pflichtversichert und muss für keine weiteren Einnahmen KK-Beiträge entrichten. Diejenige hat die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (bzgl. Vorruhestandsbezügen), zahlt aber ggf. deutlich weniger KK-Beiträge.
Zudem lohnt sich so kein Minijob - was dem angeblichen Fachkräftemangel widerspricht.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider bin ich mit dem Themenbereich nicht voll vertraut und habe daher Ihre Anfrage an meine zuständigen Fachkollegen weitergeleitet.

Zur fachlich korrekten Einschätzung Ihres Sachverhaltes fehlen jedoch noch folgende Informationen:
- Waren Sie vor Ihrem Vorruhestand selbstständig?
- Beziehen Sie eine gesetzliche Altersrente?
- Haben Sie Ihre Vorversicherungszeit erfüllt?
Die Antworten auf die im Voraus genannten Fragestellungen sind ausschlaggebend dafür, ob Sie als freiwillig Versicherte eingestuft werden. Möglicherweise erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Aufklärung, ich würde Ihnen daher empfehlen sich mit diesem Sachverhalt an Ihre Krankenversicherung zu wenden und die genauen Hintergründe zu erfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ria Schröder

 

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