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Frage von Frank B. •

Frage an René Röspel von Frank B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Röspel,

betreffend Ihrer Antwort vom 09.05.2008 zu der Mail von Herrn Voegele raten Sie, ich zitiere:
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Unabhängig davon kann ich unter heutigen Bedingungen nur raten, eine zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen. Ich hielte mittlerweile sogar eine obligatorische Zusatzversicherung für sinnvoll, weil gerade die untersten Einkommensschichten - die es im Alter am dringendsten bräuchten - keine solche Versicherung abschließen.
--------Zitatende----

Wie bezahlen? Ich meine gerade Familien mit Einkommen im unterem Bereich sind zum Teil überhaupt nicht in der Lage solche zusätzlichen "Ausgaben" zutätigen, weil für diese jeder Cent zählt um überhaupt über die Runden zukommen. Auf der anderen Seite wird das mangelnde Konsumverhalten des Verbrauchers kritisiert, der nicht genügende Geld ausgibt um das BiP anzukurbeln.
Was soll man den nun machen? Geld zurücklegen, für die Zusatzrente (wobei ich bei Riester mir nicht sicher bin ob diese so gut ist und nicht nur ein weitere fauler Zahn, der nur schön verblendet wurde), oder ob ich dieses Geld ausgeben soll um die Wirtschaft anzukurbeln. Beides geht nun mal nicht, da ich einen Euro nur einmal ausgeben kann.
Jetzt sagen Sie bloß nicht die Deutschen sparen sowie so zu viel. Wenn man mal den Statistiken glauben: http://www.bpb.de/publikationen/TIKE8T,2,0,Armut_und_Reichtum_in_Deutschland.html
ist es der Bevölkerungsschicht mit den geringen Einkommen gar nicht möglich zu sparen.

Ich finde hier versagt der Staat und die Politik und mit diesen die Politiker, die für mich schon lange den Anschluß an die Mehrheit der Bevölkerung verloren haben.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Burhans

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Burhans,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur "freiwilligen" oder "obligatorischen" Rentenversicherung und zur Bezahlbarkeit privater Vorsorge. Zur Erläuterung: Der Vorschlag, die sogenannte Riester-Rente verpflichtend für alle Versicherten zu machen, ist damals von Walter Riester selbst aufgebracht worden und wurde in der SPD-Bundestagsfraktion ausführlich diskutiert. Wie Sie wissen, ist es bei der Freiwilligkeit der Kombination von gesetzlicher Renten-Versicherung und privater Vorsorge geblieben - zunächst, weil man nicht diejenigen noch zusätzlich belasten wollte, die einen anderen Weg der Altersvorsorge eingeschlagen hatten (z. B. Finanzierung von Wohneigentum) und nicht zuletzt deshalb, weil "Riester-Produkte" nach schleppender Markteinführung inzwischen ein Erfolgsmodell geworden sind. Der Vorteil einer Pflichtvorsorge liegt auf der Hand: Gerade diejenigen, die eine bessere Altersabsicherung am nötigsten haben, sollten nicht auf "Eigenverantwortung" und "Freiwilligkeit" angewiesen sein.

Wir dürfen die Augen vor den Realitäten des Rentensystems und des demographischen Wandels nicht verschließen: Jüngere Berufstätige werden im Ruhestand den Lebensstandard heutiger Rentner nur noch schwer erreichen - und das auch nur bei lückenloser betrieblicher und privater Zusatzvorsorge, ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit oder als Klein-Selbstständige. Die heute 46- bis 50-Jährigen werden bei Renteneintritt im Durchschnitt noch 88 Prozent des Netto-Alterseinkommens heutiger Ruheständler erreichen. Mit der Riester-Rente wurde den Versicherten die Möglichkeit geschaffen, die zu erwartende Verringerung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren zu können.

Von der geförderten Zusatzversorgung profitieren gerade Familien mit Kindern und geringem Einkommen. Um für diese Zielgruppe eine Zusatzabsicherung zu ermöglichen, wurde die umfassende staatliche Förderung geschaffen. Staatlich gefördert bedeutet: Wenn man einen Teil seines Einkommens in diese Form der privaten Altersvorsorge investiert, wird dies vom Staat durch Zulagen gefördert. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent vom Vorjahreseinkommen (brutto). Das heißt aber nicht, dass Sie vier Prozent Ihres Bruttogehalts in den Riester-Vertrag stecken müssen. Die vier Prozent addieren sich aus dem eigenen Beitrag und der staatlichen Zulage, die direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird. Diese Summe heißt Gesamtsparleistung. Die Zulage berechnet sich aus der Grundzulage von (für Alleinstehende) 154 Euro sowie 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, sowie 300 Euro für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden. Bei einem geringen Einkommen ist es rechnerisch möglich, dass die staatlichen Zulagen bereits höher sind als vier Prozent des Vorjahreseinkommens. Dann muss man lediglich den so genannten Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr (5 Euro im Monat) einzahlen, um die Zulage zu erhalten. Kann man nur weniger als den Mindesteigenbeitrag aufbringen, erhält man nicht die volle, sondern nur eine anteilige Zulage. Wird weniger als der so genannte Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt, entfällt die staatliche Zulage ganz. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem niedrigen Einkommen von brutto 30.000 Euro hat Anspruch auf 678 Euro Zulagen und muss zur Gesamtsparleistung nur 522 Euro einzahlen, um auf die vier Prozent zu kommen.
Falls Sie einmal - zum Beispiel wegen Zeiten der Arbeitslosigkeit - die eigenen Beiträge nicht mehr aufbringen können, können Sie Ihren Vertrag ruhen lassen. In dieser Zeit bekommen Sie allerdings keine Zulage vom Staat.
Dass wir immer häufiger den gesellschaftlichen Skandal erleben müssen, dass Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können (und sich damit auch "Mini"-Rentenansprüche erwerben), erfordert bereits heute politisches Handeln, um zukünftige Altersarmut zu verhindern: Wir werden uns weiterhin für einen Mindestlohn einsetzen.

Mit freundlichem Gruß
René Röspel