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Frage von Sven B. •

Frage an René Röspel von Sven B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Röspel,

soeben habe ich folgenden Beitrag auf Tagesschau.de gesehen:

http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen100.html

Ist es richtig, dass EInwohnermeldeämter damit berechtigt sind Daten weiterzuverkaufen? Und wenn dem so ist, wie kann man dagegen vorgehen? Es kann doch nicht wahr sein dass die Meldeämter jetzt schon Daten verkaufen - das Recht auf Informelle Selbstbestimmung wäre damit völligstens ausgehebelt!

Freundlicher Gruß in Erwartung einer Antwort,

Sven W. Busch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Busch

Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 04.07.12, die ich hiermit beantworte. Der von der Bundesregierung bereits im November 2011 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens (BT-Drs.: 17/7746) war eigentlich eine gute Beratungsgrundlage und sah sogar vor, den Datenschutz im Meldewesen zu stärken. Notwendig wurde eine gesetzliche Neuregelung des Meldewesens mit der Förderalismusreform I, die das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführte. Mit dem neuen "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" wollte der Bund die ihm übertragene Gesetzgebungskompetenz ausfüllen.

Mit ihrem wenige Tage vor den abschließenden Beratungen vorgelegten Änderungsantrag zum neuen Meldegesetz hat die schwarz-gelbe Koalition dem Datenschutz jedoch einen schweren Schlag versetzt. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen, soll für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein, die Bürgerinnen und Bürger sollen lediglich der Datennutzung zu diesen Zwecken widersprechen können. Darüberhinaus soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition der Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten für Werbung und Adresshandel insoweit unwirksam sein, als "die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Wir als SPD-Fraktion haben im zuständigen Innenausschuss am 27.06.12, einen Tag vor der spätabendlichen Abstimmung im Plenum, bereits unmissverständlich gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby Stellung bezogen, wurden aber von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit überstimmt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss die gleichen sind wie im Plenum, bleibt uns als Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Über die Länder, in denen die SPD die Regierung führt oder an ihr beteiligt ist, wollen wir verhindern, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetztigen Fassung zustimmt.

An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine diesbezügliche Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 29.06.12 zur 2./3. Lesung des Gesetzesentwurfs offenbar erst mit einwöchiger Verspätung von den Medien zur Kenntnis genommen wurde.

Dass Verbraucherschutzministerin Aigner und andere Kabinettsmitglieder sich nun plötzlich vom neuen Melderecht ihrer eigenen Koaltion distanzierten, ist eine erstaunliche Kehrtwende. So war es doch der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP, der den ursprünglich datenschutzfreundlichen Gesetzentwurf ins Gegenteil verkehrt hat!

Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf sorgsamen Umgang mit ihren Daten gewahrt bleiben und nicht von Schwarz-Gelb leichtfertig Lobbyinteressen geopfert werden.

Abschließend möchte ich Sie noch auf die derzeitige Rechtslage hinweisen: Bis der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Meldewesen ausfüllt, haben die jeweiligen Landesgesetze weiter Gültigkeit. Im Falle des Bundeslandes NRW ist dies das Meldegesetz NRW (MG-NRW), welches in den §§ 30ff die rechtlichen Rahmenbedingungen der Datenweitergabe an Dritte regelt.

Ein Widerspruch gegen eine unerwünschte Datenweitergabe ist bei der zuständigen Meldebehörde auf kommunaler Ebene einzulegen (in der Regel ist dies das Bürgeramt). In diesem Kontext möchte ich Sie noch auf ein Merkblatt der Stadt Köln hinweisen, welches die wesentlichen Informationen zum Widerspruch gegen Regelungen des MG-NRW kompakt zusammenträgt. Sie können das Dokument unter folgendem Link abrufen: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F24M_MeldeGInfo&formtecid=2&areashortname=koeln

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenstellung beantworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

René Röspel