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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
76 %
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Frage von Nicole F. •

Frage an Renate Künast von Nicole F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Künast,

wie werden Sie (Ihre Partei) sich für mehr Transparenz einsetzen (bitte mit Ja / Nein)?

1.Parteispenden über 10.000 Euro zeitnah veröffentlichen?

2. Sponsoringeinnahmen in den Rechenschaftsberichten der Parteien auflisten?

3. Gegen Spendensplitting wie 2013 NACH Bundestagswahl € 690 000 an CDU von Quandt (BMW) VOR Entscheidung neuer Abgasnormen (aktuell BEMERKENSWERT)?

4. Ein Lobbyregister, mit Name der Lobbyisten, Budget, Auftrag, welches Thema?

5. Ein Trasparenzregister wie in Hamburg einführen?

6. Nebeneinkünfte von Abgeordneten auf Euro und Cent offenlegen?

7. Zwangspause für (Spitzen) Ex-Politiker durch ein Karenzzeitgesetz (bspw Matthias Wissmann CDU, Präsident, Verband der Automobilindustrie Roland Koch CDU, Eckart von Klaeden CDU (Daimler-AG)?

8. Vermeidung von Interessenkonflikten, bspw Rudolf Henke CDU (Arzt u stellv. Leiter des Gesundheitsausschusses)?

9. 100 % Transparenz und 0% Korruption?

10. Öffentliche Erkennbarkeit der im Bundestag sich aufhaltende Lobbyisten
(z.B. sichtbarer Besucherausweis mit Namen und Branche)?

11. Das gegenwärtige Korruptionsgesetz (nach 11 Jahren erst umgesetzt) ist praktisch wirkungslos. ein Politiker sich nur dann strafbar macht, wenn ein konkreter Auftrag für eine bestimmte Handlung nachgewiesen werden kann.Läßt ein Unternehmen einem Politiker direkt oder gar über Dritte, einen geldwerten Vorteil zukommen, damit dieser allgemein im Sinne des Unternehmens handelt, ist das nicht strafbar. Die Beweisführung ist praktisch unmöglich.Sind Sie für eine Gesetzesänderung?

12. Einige Verantwortliche der Automobilhersteller haben gemeinsam mit Absicht falsche Tatsachen zu Ihrem Vorteil vorgetäuscht und dabei u.a. die Gesundheitsschädigung u Umweltschäden in kauf genommen. Anklagen sind nicht bekannt. Wieso werden die Entscheidungsträger nicht zur Rechenschaft gezogen?

Danke und mit freundlichen Grüßen
N. F.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Wir versuchen, sie knapp zu beantworten.

1. Wir fordern die sofortige Veröffentlichung ab 25.000 €.

2. Ja. Es gelten die gleichen Transparenzpflichten wie bei Geldspenden. Wir Grüne veröffentlichen schon jetzt die Einnahmen aus Sponsoring.

3. Wir wollen Umgehungsmöglichkeiten für die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung abschaffen, indem die Pflicht zur Veröffentlichung auch bei mehreren aufeinander folgenden Spenden gilt.

4. Ja, sogar mit legislativem Fußabdruck. Das ist eine Liste der Lobbyist*innen, mit denen der*die Abgeordnete in der Arbeit zum Gesetz in Kontakt stand.

5. Das müssen wir prüfen.

6. Ja. Bei Anwält*innen möchten wir außerdem die Branche der Mandant*innen offenlegen.

7. Es gibt bereits ein Karenzzeitgesetz. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob das ausreicht, da die Bundesregierung im Falle eines Interessenskonfliktes entscheidet.

8. Nein. Denn das Parlament benötigt auch Expertise. Abgeordnete müssen Interessenskonflikte selbst erkennen und vermeiden. Es muss allerdings mehr Transparenz hergestellt werden.

9. Klingt erst einmal gut. Das sollte unser Ziel sein. Aber wie soll man das bemessen? Was sind 100% Transparenz? Abgeordnete müssen ihr freies Mandat auch mit Freiheit ausfüllen können.

10. Es gibt bereits Ausweise, allerdings nur für Vertreter*innen auf der Verbändeliste. Diese stammt aus dem Jahr 1972 und entspricht nicht unseren Anforderungen. Deswegen fordern wir Lobbyregister, in dem auch Hausausweise geregelt werden würden.

11. Selbstverständlich wollen wir das Korruptionsgesetz stetig verbessern.

12. Werden sie. Die Staatsanwaltschaften Braunschweig, Stuttgart und München sind an der Sache dran. Was fehlt, und das liegt an der Bundesregierung, ist ein koordiniertes Vorgehen gegen Hersteller, die manipuliert haben. Auch in Deutschland sind spürbare Unternehmenssanktionen, wie in den USA, in durchaus vergleichbarer Größenordnung möglich und könnten zur Herbeiführung effektiven Schutzes der Verbraucher*innen / Autokäufer*innen genutzt werden, z.B. in Form wirksamer Hardwarenachrüstung für die Abgasreinigung und pauschalem Schadensersatz. Das passiert aber nicht.

Freundliche Grüße
Team Renate Künast

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