Antwort 17.06.2024 von Reinhard Löffler CDU
Das ist ein diskussionswürdiger Vorschlag, dem ich aufgeschlossen gegenüber stehe

Das ist ein diskussionswürdiger Vorschlag, dem ich aufgeschlossen gegenüber stehe
Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.