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Reinhard Houben
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Frage von Florian N. •

Sollte Ihrer Meinung nach das Jobcenter die Heizkostenvorauszahlungen bei Beziehern von ALG 2 anhand der Abschlagszahlungen des Energiversorgers anpassen können?

Sehr geehrter Herr Herr Houben,

die Anpassung der Heizkostenvorauszahlung aufgrund der derzeitigen Gaspreise bei ALG 2 beziehenden Mietern kann zZ erst nach Abrechnung durch den Energieversorger stattfinden. Als Vermieter geht man für den Mieter durch die gestiegenen Abschlagskosten der Energieversorger für die Heizkosten derzeit in hohe Vorleistung (jeden Monat ca. 3500€). Die Mieter würden die eigenen Abschlagszahlungen gerne anpassen, jedoch blockiert hier das Jobcenter und verweist auf die notwendige Abrechnung durch den Energieversorger. Für die aktuelle Situation sollte die Behörde Ihre Haltung ändern und die Vorauszahlungen unter zur Hilfenahme der durch den Energieversorger mitgeteilten Abschlagszahlungen anpassen. Dadurch kämen Vermieter nicht in vermeidbare Schwierigkeiten, denn die Heizkosten werden ja spätestens mit der nächsten Abrechnung fällig und vom Jobcenter übernommen.

Vielleicht können Sie hier ja etwas ausrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Florian N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.

danke für Ihre Frage. Ich verstehe das Problem, dass es durch die höheren Abschläge der Energieversorger zu steigenden Vorleistungen bei den Vermieterinnen und Vermietern kommt. Auf der anderen Seite halte ich es aber auch für richtig, dass die öffentliche Hand eine korrekte Abrechnung haben möchte, bevor sie etwas bezahlt. Ich werde das Thema mit in die Fraktion nehmen und mit den zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen erörtern, ob es eine Lösung geben kann, ohne dass es zu einem doppelten bürokratischen Aufwand kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Houben

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