Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Jonathan S. •

Frage an Reinhard Brandl von Jonathan S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Brandl,

ich bin 19 Jahre alt und muss nächstes Jahr entweder meinen Wehr- oder Zivildienst leisten. Als Bundestagsabgeordneter unserer Region und Abgeordneter der Regierung möchte ich Sie bitten, dass möglichst schnell Frage geschaffen wird, ob jetzt eine Aussetzung der Wehrpflicht folgen wird. Ich halte es für unzumutbar dass CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm eine Beibehaltung der Wehrpflicht fordern, und diese nun einfach über den Haufen werfen. Das grenzt an Wahlbetrug. Sie spielen mit den Zukunftsplänen meines Jahrgangs. Wir hätten jetzt gerne Klarheit ob wir einen 9 oder 6 monatigen Dienst zu leisten haben oder gar keinen! Schließlich machen wir unsere Bewerbung und Entscheidung für Studien- bzw. Ausbildungsbeginn davon abhängig! Auf was haben wir uns jetzt einzustellen?

Mit bitte um eine Antwort,

Mit freundlichen Grüßen,

Jonathan Spanos

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Spanos,

für Ihre Frage vom 12. Juni 2010 bedanke ich mich. Sie sprechen die momentan geführte Debatte über den Wehr- und Zivildienst an. In Zukunft können Sie sich auch gerne direkt an mich wenden ( reinhard.brandl@bundestag.de ).

Am 17. Juni 2010 hat der Deutsche Bundestag das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 verabschiedet. Ab 01. Dezember 2010 beträgt nun die Dauer des Wehr- und Zivildienstes sechs Monate. Rückwirkend gilt diese Regelung für Grundwehr- bzw. Zivildienstleistende, die zum 01. Juli 2010 ihren Dienst angetreten haben. Hinzu kommt die Option, den Wehr- und Zivildienst freiwillig zu verlängern.

Darüber hinaus wird es durch die Neuregelung in Zukunft acht Einberufungstermine zum Wehrdienst pro Jahr geben. Die allgemeine Grundausbildung im Anschluss wird auf eine zweimonatige Basisausbildung reduziert. Der Grundausbildung schließt sich entweder eine einmonatige Ergänzungsausbildung oder direkt der Dienst auf dem vorgesehenen Funktionsdienstposten an.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz wird für Wehrpflichtige, die kurz vor ihrer Einberufung stehen, Planungssicherheit geschaffen.

Parallel dazu läuft im Moment eine meines Erachtens dringend notwendige Debatte über eine Strukturreform der Bundeswehr. Dafür hat Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, MdB eine Strukturkommission eingesetzt, die die Bundeswehr auf die neuen Anforderungen an eine Armee im permanenten Auslandseinsatz einstellen soll. Verschärfend kommt nun hinzu, dass auch das Bundesministerium der Verteidigung einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten muss und langfristig geringere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden. Zu den Überlegung hinsichtlich der notwendigen Sparmaßnahmen im Verteidigungsbereich gehört auch die Möglichkeit der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes.

Bevor wir aber über eine Aussetzung der Wehrpflicht entscheiden, muss meiner Überzeugung nach zuerst die Frage beantwortet werden, was wir in Zukunft von der Bundeswehr in Deutschland erwarten. Genau diese Debatte wird in den nächsten Monaten geführt werden. Diesen Herbst wird der Verteidigungsminister Reformvorschläge und Alternativen vorlegen, nach deren gründlicher Abwägung es dann zu einer Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Bundeswehr und auch des Wehr- und Zivildienstes kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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