Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
86 %
12 / 14 Fragen beantwortet
Frage von Andrea H. •

Frage an Reinhard Brandl von Andrea H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Brandl,

wir haben im Januar letzten Jahres Zwillinge bekommen.

Seit Januar 2009 bekommen wir Landeserziehungsgeld. Als wir nun eine Frage zum evtl. Folgeantrag hatten, wurde uns gleich am Telefon mitgeteilt, das wir ab Januar 2010 keine Leistung mehr bekommen.

WIE KANN DAS ENTSCHIEDEN WERDEN; OHNE DAS EIN FOLGEANTRAG GESTELLT UND GEPRÜFT WURDE?

Im Gesetzestext zum Landeserziehungsgeld steht unter Dauer des Bezugs wörtlich:" für das erste Kind 6 Monate, für jedes weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 36. Lebensmonat des Kindes."

NACH WELCHEN MAßSTÄBEN BEMESSEN SICH DIE ZAHLUNGEN BIS ZUM 36. LEBENSMONAT?

In dem Wahlprogramm Ihrer Partei steht, das unser Land noch kinderfreundlicher werden soll.

WIE WOLLEN SIE DAS UMSETZEN?

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Heinicke

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Heinicke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich hatte sie an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Antwort müssten Sie auf dem Postweg bereits erhalten haben. Da es sich um ein wichtiges Thema handelt, bei dem es in der Öffentlichkeit auch Missverständnisse gibt, möchte ich aus dem Schreiben kurz zitieren:

"Landeserziehungsgeld wird für das erste Kind für sechs Monate und für jedes weitere Kind für zwölf Monate gewährt. Eine längere Bezugszeit sieht das Gesetz nicht vor. Das Landeserziehungsgeld beginnt nicht vor dem Ablauf des letzten Auszahlungsmonats des Elterngeldes. Wird beim Elterngeld die Verlängerungsoption in Anspruch genommen, kann der Beginn auch nach dem 24. Lebensmonat des Kindes liegen. Würde in diesem Fall ein Anspruch auf Landeserziehungsgeld für zwölf Monate bestehen, würde Landeserziehungsgeld nur bis zum 36. Lebensmonat des Kindes gewährt.

Beim Landeserziehungsgeld werden Zwillingsgeburten nicht benachteiligt, im Gegenteil. Bei Zwillingsgeburten wird auch für das erste Kind das Landeserziehungsgeld für zwölf Monate und der Höchstbetrag von 200 € anstelle von 150 € gewährt."

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU