Wie rechtfertigen Sie persönlich Waffenexporte an Länder, gegen die glaubwürdige Berichte über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen vorliegen?
Deutschland ist völkerrechtlich, europarechtlich und national verpflichtet, keine Waffen an Staaten zu liefern, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass diese für Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Das ergibt sich u. a. aus der Genfer Konvention IV, dem Römischen Statut des ICC, der UN-Charta sowie dem EU-Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP. Auch das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz (§6 KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (§3 AWG) verbieten Exporte bei drohenden Verstößen gegen das Völkerrecht. Dokumentierte Fälle wie Blockaden mit humanitären Folgen, gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur, Vertreibungen in besetzten Gebieten und die Behinderung humanitärer Hilfe erfüllen die Kriterien schwerwiegender Verstöße. Dennoch werden aus Solidarität potenziell rechtswidrige Waffenlieferungen genehmigt, doch das ist keine Solidarität, sondern Mitverantwortung. Wie kann das gerechtfertigt werden?

Sehr geehrte Frau O.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Deutschland bekennt sich klar zum Völkerrecht, zum Völkerstrafrecht und wir unterstützen die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Wo Völkerrecht gebrochen wird, muss es Konsequenzen geben. Das muss auch für unsere internationalen Partner gelten. Das Recht auf Selbstverteidigung besteht.
Als SPD stehen wir für eine Politik, die auf Dialog, Diplomatie und die Einhaltung internationaler Standards setzt. In der Regierung setzen wir uns klar dafür ein, dass bei Verstößen jeweilige Waffenexporte thematisiert und dann ggf. nicht weiter genehmigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reem Alabali Radovan