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Rasmus Andresen
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Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. 

Sowohl meine Partei als auch ich sprechen uns gegen den Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum aus. Diese intelligente Videoüberwachung schränkt die Bewegung der Bürger*innen in der Öffentlichkeit ein. Genau diese Verfügbarkeit ist aber entscheidend für die Demokratie. 

Mit dieser Einführung wird die Anonymität nachhaltig beendet und die rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit infrage gestellt. Die digitale Gesichtserkennungssoftware gefährdet die Privatsphäre der Bürger*innen. Diese umfangreiche Überwachung des öffentlichen Raumes findet nur Anwendung in autoritären Staaten wie China und Saudi Arabien. Ich bin hingegen für den Erhalt der Freiheit in den Innenstädten als Räume der Demokratie und der Grundrechtsausübung.
Diese Art der Kontrolle schränkt die Ausübung unserer Grundrechte, wie bspw. das öffentliche Versammlungsrechts massiv. Es bildet eine Hürde, um an diesem Grundrecht zu partizipieren. 

Selbstverständlich kann über den Einsatzort solch einer Überwachungsmethode diskutiert werden und Bahnhöfe und Flughäfen benötigen besondere sicherheits- politische Anforderungen. Aber davon abweichend sind die auf dem Markt vorhandenen Softwares noch zu anfällig und bieten keinen zusätzlichen Schutz: 

Das Pilotverfahren am Bahnhof Berlin-Südkreuz wies mehrfach eine hohe Fehlerrate und führte zu tausendfachen Fehlspeicherungen und griff täglich unzulässig in die Grundrechte der Berliner*innen. Die intelligente Videoüberwachung erhöht dementsprechend nicht die öffentliche Sicherheit, sondern gefährdet die Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung massiv. 

Sowohl ich als auch meine Partei werden weiterhin auf allen Ebenen und mit allen Instrumenten, welche uns zur Verfügung stehen, gegen den Einsatz einer biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum einsetzen. 

Mit herzlichen Grüßen, 

Rasmus Andresen

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