Die vollständige und endgültige Abschaffung der Beiträge kann nur durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erreicht werden. Die Landesregierung und das zuständige Kommunalministerium haben sich vorgenommen, diese Änderung und damit die Abschaffung der Beiträge vorzunehmen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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