Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Die vollständige und endgültige Abschaffung der Beiträge kann nur durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erreicht werden. Die Landesregierung und das zuständige Kommunalministerium haben sich vorgenommen, diese Änderung und damit die Abschaffung der Beiträge vorzunehmen.
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, hat die Landesregierung damit begonnen, die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 anzuheben
Im gemeinsamen Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne eine Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 festgehalten. Auch die Besoldung von Bestandslehrkräften soll entsprechend angepasst werden

