Beweislastregelung im Landesantidiskriminierungsgesetz streichen (Änderungsantrag)

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat einen Änderungsantrag (PDF) der FDP-Fraktion zum geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) abgelehnt. Mit dem Gesetz will die Landesregierung den Schutz vor Diskriminierung durch Behörden und andere öffentliche Stellen des Landes verbessern. Dazu sind unter anderem neue Regeln zur Beweisführung bei möglichen Diskriminierungsfällen vorgesehen.

Die FDP fordert mit ihrem Änderungsantrag, diese Regelung zur Beweislast aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Nach dem Entwurf müssten Betroffene zunächst Hinweise vorlegen, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Danach müsste die betroffene öffentliche Stelle nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Die FDP kritisiert diese Regelung als eine Umkehr der Beweislast. Sie befürchtet dadurch unter anderem mehr Verwaltungsaufwand und zusätzliche Gerichtsverfahren. Deshalb sollen nach ihrem Vorschlag stattdessen die bisherigen allgemeinen Regeln zur Beweislast gelten.

Der Änderungsantrag wurde mit 147 Gegenstimmen abgelehnt. 22 Abgeordnete stimmten dafür, Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
22
Dagegen gestimmt
147
Enthalten
0
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.

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