In dem Beschluss des BGH vom 10.12.2025 (StB 60/25) finde ich keine Stelle, die den ukrainischen Präsidenten Selenskyj als Verantwortlichen benennt oder hierfür konkrete Beweise anführt.
Eine blockierende Haltung der Bundesregierung kann ich hierin nicht erkennen
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Jede Zeit hat ihre Herausforderungen und wir arbeiten hart und engagiert daran Lösungen zu finden
Bei diesem sehr ernsten Thema halte ich es für wichtig, zwischen belegten Tatsachen, laufenden Ermittlungen und politischen Schlussfolgerungen klar zu unterscheiden.
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.

