Unser afghanischer Mitarbeiter möchte gerne seine afghanische Ehefrau mit dem noch ungeborenen Baby nach Deutschland holen, geht das überhaupt noch?
Sehr geehrter Herr Stegner, wir sind Inhaber eines Sanitär- und Heizungs-Handwerksbetriebes und haben einen afghanischen Mitarbeiter. Dieser hat zunächst seine Ausbildung bei uns gemacht und arbeitet seit 4 Jahren als Geselle in unserem Betrieb und ist für uns eine wichtige Fachkraft. Sein Wunsch ist es, seine Ehefrau und sein noch ungeborenes Kind (Geburtstermin Mai 2026) nach Deutschland zu holen. Im Dezember 2023 stellte seine Ehefrau den Antrag auf Eintragung in die Terminwarteliste bei der Botschaft Teheran. Bisher hat sie nichts mehr gehört, auch nicht, ob diese Liste überhaupt noch weiterbearbeitet wird. Die Hoffnung unseres Mitarbeiters schwindet von Tag zu Tag und als Ausweg sieht er nur noch, nach Afghanistan zurückzukehren. Damit würden wir und das Handwerk in Deutschland einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Kann das im Sinne der Bundesrepublik Deutschland sein? Welche Hoffnung können wir ihm machen? Oder ist seine Rückkehr wirklich der einzige Weg für die Familie?

