Welche Initiativen haben Sie oder Ihre Fraktion im Ausschuss ergriffen, um die Einhaltung des LkSG und der UN-Leitprinzipien bezüglich der deutschen Verflechtungen bei NEOM zu überprüfen?
Als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages möchte ich Sie im Sinne der parlamentarischen Kontrollfunktion des Systems um die Beantwortung folgender Fragen bitten: Deutschland unterstützt und subventioniert (u. a. über die KfW und Exportkreditgarantien) das saudi-arabische Megaprojekt NEOM, an dem auch deutsche Großkonzerne massiv mitwirken. Gleichzeitig dokumentieren unabhängige Berichte von UN-Experten und Menschenrechtsorganisationen (wie u. a. von der UN und in Dokumentationen wie von ARTE belegt) schwerste Menschenrechtsverletzungen im Kontext dieses Projekts – bis hin zu Zwangsvertreibungen und zahlreichen Todesopfern unter der lokalen Bevölkerung.
Welche Initiativen haben Sie oder Ihre Fraktion im Ausschuss ergriffen, um die Einhaltung des LkSG und der UN-Leitprinzipien bezüglich der deutschen Verflechtungen bei NEOM zu überprüfen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für die Frage. Die Diskussion über deutsche Wirtschaftsverflechtungen bei Megaprojekten im Ausland ist ein wichtiges Thema in unserem SPD-Arbeitskreis für Menschenrechte. Wir Menschenrechtspolitikerinnen und -politiker verurteilen Menschenrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung solcher Großprojekte stehen, aufs Schärfste.
Obwohl wir derzeit international eine zunehmende Schwächung des Menschenrechtsschutzes erleben, darf es meiner Auffassung nach keinen Menschenrechten à la carte geben. Es darf nicht sein, dass wir in manchen Fällen auf die Einhaltung der Menschenrechte pochen, sie in anderen Fällen aber aus wirtschaftlichen Interessen relativieren. Die Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat deshalb auch innerhalb unserer Partei zu intensiven Diskussionen geführt, weil menschenrechtliche Anliegen mit wirtschaftlichen Interessen in Einklang gebracht werden müssen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschenrechte der Betroffenen im Ausland – etwa der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Saudi-Arabien – auch bei Projekten, an denen deutsche Unternehmen beteiligt sind oder die von ihnen mitfinanziert werden, nicht ausgehöhlt werden. Deshalb setzen wir uns für eine zügige Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in deutsches Recht ein. Diese sieht unter anderem die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung sowie weitergehende Sorgfalts- und Klimaschutzpflichten für Unternehmen vor, um deren Rechenschaftspflicht zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

