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Ralf Stegner
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Frage von Wolfgang H. •

Was ist inzwischen aus dem Gruppenantrag zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der AFD geworden.

Moin Ralf, ich bin Genosse und hätte gerne mehr zum aktuellen Stand zu einem möglichen Verbotsverfahren der AFD erfahren. Wir steuern derzeit zumindest in einigen Landesparlamenten auf eine Übernahme der Regierungsverantwortung durch die AFD zu. Bisheringen Bemühungen um ein Verbotsverfahren wurden immer die gleichen Argumente "hohe Hürden", "Opferrolle" und "bessere Politik" entgegengebracht mit zumindest bis jetzt mit eher zweifelhaften Erfolg. Zweifel sind aus meiner Sicht deshalb mehr als angebracht, als dass wir ja nicht im Detail wirklich wissen, was "hohe Hürden" bzgl. der Prüfung der verfassungskonformen/-widrigen Ziele der AFD wirklich sind und was es mit der "besseren Politik" wirklich für die Wiedergewinnung der verloren gegangenen Wählerschichten der politischen Mitte auf sich hat. Wir können doch nicht wirklich die Möglichkeit eines AFD-Verbotes nicht nutzen um gleichzeitig sehenden Auges einer rechtspopulistischen Partei den Weg in die Parlamente zu ermöglichen!

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Debatte um einen Gruppenantrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag hat im Sommer 2026 eine neue Dynamik bekommen, ist politisch und juristisch jedoch weiterhin stark umstritten und blockiert.

Nachdem die Debatte im Bundestag zeitweise in den Ausschüssen feststeckte, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 25. Juni 2026 ein über 1.500 Seiten starkes Gutachten. Die Gutachter kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist, da sie planvoll gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde agiere (u.a. durch die systematische Abwertung von Menschen mit Migrationshintergrund und Plänen zur strafrechtlichen Verfolgung politischer Gegner).

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, im Frühjahr (Februar 2026) entschieden, dass extremistische Strömungen die Gesamtpartei (noch) nicht stark genug prägen, um die AfD als Bundespartei als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Diese juristische Lage führt dahin, dass es im Deutschen Bundestag selbst nach wie vor keine sichere Mehrheit für den Verbotsantrag gibt.

Ich bin der Auffassung, dass die unmittelbare Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD, wie sie der fraktionsübergreifende Gruppenantrag (maßgeblich initiiert von Marco Wanderwitz (CDU/CSU) sowie Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken) fordert, das politische Risiko birgt, der AfD im Falle eines Scheiterns des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erheblichen Auftrieb zu verschaffen. Deshalb bin ich dafür, zunächst das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens im Rechtsstreit des Bundesamtes für Verfassungsschutz abzuwarten.

Sie haben Recht: Das Thema brennt im Sommer 2026 politisch lichterloh. Formell befindet sich der Antrag jedoch weiterhin zur Beratung im Innenausschuss des Bundestages, da für den entscheidenden Schritt nach Karlsruhe bislang die erforderliche breite Mehrheit – insbesondere unter Einbeziehung der Union – fehlt.

Mit freundlichen Grüßen 

Ralf Stegner 
 

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