Herr Stegner : Ich fand es schrecklich als festgeklebte Klimaschützer von aussteigenden Autofahrern getreten wurden. Wurden diese Leute wegen Körperverletzung angezeigt und verurteilt? Gruß Silvia K.

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Gewalt gegen (friedlich) protestierende Aktivistinnen und Aktivisten ist nicht hinnehmbar und nicht zu rechtfertigen. Ob es in einzelnen konkreten Fällen zu Anzeigen oder Verurteilungen kam, lässt sich nicht pauschal sagen – dies hängt davon ab, ob betroffene Personen Anzeige erstattet haben, welche Beweise vorlagen und wie die Ermittlungsbehörden den Fall bewertet haben.
Klar ist: Friedlicher Protest ist ein im Grundgesetz (Art. 8 GG) verankertes Grundrecht und fester Bestandteil unserer Demokratie. Gewalt und körperliche Übergriffe haben in unserer Gesellschaft und in der politischen Auseinandersetzung keinen Platz.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner