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Frage von Bernhard B. •

Eine Rede von Karsten Hilse am 17.10.2025 beweist: Die AfD verleugnet Art. 20a des Grundgesetzes. Werden Sie das Argument neben vielen andern verwenden, um ein AfD-Verbotsverfahren zu begründen?

Sehr geehrter Herr Stegner,

Art. 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Die „Rede“ des AfD-Abgeordneten Karsten Hilse am 17.10.2025 im Bundestag zum Zusatzpunkt 16: Aktuelle Stunde, erster Klimakipppunkt überschritten (Plenarprotokoll 21/35 vom 17. Oktober 2025) beweist, dass die AfD Art 20a des Grundgesetzes bestreitet und verleugnet. Allein schon diese „Rede“ beweist also, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Werden Sie neben vielen andern auch dieses Argument verwenden, um ein AfD-Verbotsverfahren zu begründen und die Gegner*innen eines AfD-Verbotsverfahrens von dessen Notwendigkeit zu überzeugen?

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