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Ralf Stegner
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Frage von Reimer S. •

Aus welchem Grund sind nach bisherigen Plänen Freiberufler und Selbständige von der Steuerbefreiung ausgenommen, die nur für sozialversicherungspflichtig Angestellte gelten soll?

Hier allerdings bitte ich um Aufklärung:

1. Ich selber beziehe eine gesetzliche Rente und bin nun im Rentenalter freiberuflich tätig.

Ich trage wie jeder versicherungspflichtige Angestellte zu Wertschöpfung bei und entlaste den Arbeitsmarkt. Ich bin bereit, Sozialabgaben zu zahlen.

2. Mein Nachbar ist aktuell in der Landwirtschaft tätig und wird, in der Rente angekommen, freiberuflich-gewerblich flexibel als Gartenpfleger arbeiten.

Das ist naheliegend; eine Angestelltentätigkeit passt hier nicht.

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