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Frage von Reimer S. •

Aus welchem Grund sind nach bisherigen Plänen Freiberufler und Selbständige von der Steuerbefreiung ausgenommen, die nur für sozialversicherungspflichtig Angestellte gelten soll?

Hier allerdings bitte ich um Aufklärung:

1. Ich selber beziehe eine gesetzliche Rente und bin nun im Rentenalter freiberuflich tätig.

Ich trage wie jeder versicherungspflichtige Angestellte zu Wertschöpfung bei und entlaste den Arbeitsmarkt. Ich bin bereit, Sozialabgaben zu zahlen.

2. Mein Nachbar ist aktuell in der Landwirtschaft tätig und wird, in der Rente angekommen, freiberuflich-gewerblich flexibel als Gartenpfleger arbeiten.

Das ist naheliegend; eine Angestelltentätigkeit passt hier nicht.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

viel Dank für Ihre Frage. Mit der Aktivrente soll ab dem 1. Januar 2026 für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten, ein steuerfreier Betrag von bis zu 2.000 Euro im Monat ermöglicht werden. Die Steuerentlastung wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sodass sie sofort spürbar ist. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bestehen weiterhin, und bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzlich zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ziel ist, die Weiterarbeit im Alter einfacher und attraktiver zu machen. Viele Menschen möchten oder müssen sich im Rentenalter etwas dazuverdienen, sei es aus finanziellen Gründen, aus Freude an ihrer Tätigkeit oder weil sie mit ihrer Erfahrung weiterhin etwas beitragen möchten. Die Aktivrente ist deshalb als Anreiz und Angebot gedacht, nicht als Erwartung. Sie soll Menschen unterstützen, die weiterarbeiten möchten oder müssen, und somit gleichzeitig Altersarmut vorbeugen.

Dass die Aktivrente zunächst auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen begrenzt ist, hat vor allem zwei Gründe. Erstens knüpft diese Form der Erwerbstätigkeit unmittelbar an die sozialen Sicherungssysteme an, was die Umsetzung einfach und verlässlich macht und die Sozialkassen stärkt. Zweitens zeigt sich, dass viele Selbständige und Freiberuflerinnen beziehungsweise Freiberufler bereits heute über die Regelaltersgrenze hinaus aktiv bleiben. Die Aktivrente setzt dort an, wo ein Anreiz tatsächlich zur Weiterarbeit führt und damit zusätzliche Arbeitskraft gewonnen werden kann. Wer nach einem selbständigen Berufsleben eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, kann die Aktivrente selbstverständlich nutzen.

Gleichzeitig ist klar, dass auch selbständige Arbeit im Alter wertvoll ist und zur Gesellschaft beiträgt. Die Frage, ob und wie eine vergleichbare Entlastung für selbständige Tätigkeiten gerecht und praktikabel gestaltet werden kann, sollte klar politisch weiter diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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