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Ralf Nolten
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Frage von Eric J. •

Sollten Jäger mindestens einmal im Jahr psychologisch überprüft und in einem entsprechenden öffentlich zugänglichem, Waffenbesitzkataster registriert werden?

Sehr geeherter Herr Nolte,

Jäger führen Waffen im öffentlichen Raum. Soldaten und Polizisten müssen regelmäßig die psychologische Eignung, dass Sie eine Waffe führen dürfen, nachweisen.

Sollte sowas auch für Jäger gelten?

Viele Grüße
Eric J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,
die Zuordnung Ihrer Frage zum Themenfeld “Naturschutz“ erfolgt ohne Begründung und so erschließt sie sich mir nicht, weder in der Forderung nach der jährlichen psychologischen Eignungsprüfung, noch im Hinblick auf ein öffentlich einsehbarer Waffenbesitzverzeichnis.

Nach eingehender Schulung und Prüfung („grünes Abitur“) erhalten Jäger die Möglichkeit, Waffen zu führen. Der viele Themenfelder umfassende Schulungsvorgang sorgt dafür, dass „Waffennarren“ über die Jägerprüfung keinen Zugang zu Waffen erhalten. Ich habe selbst vor langer Zeit die Jägerprüfung abgelegt und weiß noch, wie zwei Kursteilnehmer, bei denen die Kursleiter einen solchen Verdacht hegten, von ihnen systematisch herausgeprüft wurden. Ich selber war aus zeitlichen Gründen nie jagdlich aktiv.

Ein Jäger darf die auf seiner Waffenbesitzkarte geführten Waffen nur solange führen - d.h. Besitzen unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards in Bezug auf den unerlaubten Zugriff von Dritten -, wie er einen Jagdschein gelöst hat, d.h. er aktiv die Jagd ausübt. Ansonsten muss er seine Waffen abgeben. Dies überwachen die Polizeibehörden akribisch, wie ich auch aus meiner Tätigkeit im Petitionsausschuss des Landtags weiß. Sie führen ein entsprechendes Verzeichnis über die Inhaber von Waffenbesitzkarten und die Waffen. In der Veröffentlichung eines solchen Verzeichnisses kann ich keinen Mehrwert erkennen - ganz im Gegenteil.

Inwieweit Polizisten und Soldaten sich jährlich zum Tragen von Dienstwaffen eines psychologischen Tests unterziehen müssen, wäre mir neu, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Dazu müssten die Fachpolitiker (Hier: Ihr Einordnungsstichwort war „Naturschutz“) äußern.

Ich kann insgesamt nur von einer sehr verantwortungsbewußten Ausübung des Jagdrechts berichten. Dies gilt auch für den Umgang und den Einsatz von Waffen. Dafür danke ich den vielen tausend Jägerinnen und Jägern, die mit einem hohen finanziellen und v.a. zeitlichen Aufwand unentgeltlich für unsere Gesellschaft Tag für Tag eine wertvolle Dienstleistung erbringen.

Mit freundlichen Grüßen

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