Dr. Philipp Rottwilm
Philipp Rottwilm
SPD
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Frage von Kim L. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die im GKV-Spargesetz vorgesehenen Kürzungen für Hausarztpraxen zurückgenommen werden, um die hausärztliche Versorgung im Wahlkreis und bundesweit zu sichern?

Dr. Philipp Rottwilm
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L., 

ihre Frage betrifft das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG), welches am 10. Juli in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten wurde. 

Das GKV-BStabG ist in der Tat ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung unserer Gesundheitssystems. Damit diese Transformation gelingen kann, brauchen wir jetzt eine finanziell stabile GKV. Wir vermeiden jetzt Beitragssatzerhöhungen in ein zu teures System, und wir beginnen gleichzeitig mit erforderlichen Strukturreformen. 

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits eine ganze Reihe an Verbesserungen durchsetzen können. Das schwierige an Spargesetzen ist, etwas wegzunehmen, ohne etwas an anderer Stelle zu verbessern. Dies ist uns dennoch gelungen. So bleiben Haus- und Kinderärzte entbudgetiert. Das heißt, sie sind die einzigen Fachgruppen, die grundsätzlich zusätzliche Leistungen auch in Zukunft voll bezahlt bekommen, ohne Begrenzung durch die Grundlohnrate.

Der neu eigeführte Fixkostendegressionsabschlag soll dafür sorgen, dass der Anteil der Vergütung, der zur Deckung der Fixkosten in Arztpraxen dient, entfällt, sobald durch die bisher erreichte Fallzahl die Fixkosten gedeckt sind. Wir haben versucht diese Regelung zu streichen, weil wir im Rahmen der Primärversorgung mit anwachsenden Patientenzahlen in den Hausarztpraxen rechnen. Die Hausärzte werden einen erheblichen Investitionsbedarf haben, um für die neuen Aufgaben bei der Primärversorgung gewappnet zu sein. Auch der Wegfall der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag werden die Patientenzahlen in den Hausarztpraxen steigen lassen. Leider konnten wir uns an diesem Punkt bisher nicht durchsetzen. Im Rahmen der Gesetzgebung zum Primärversorgungssystem, das in diesem Jahr ansteht, werden wir die Thematik erneut aufgreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Philipp Rottwilm

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