Dr. Philipp Rottwilm
Philipp Rottwilm
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Frage von Matthias A. •

Stimmen Sie einer automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung zu – ja oder nein? Und sollte diese für Beamte ebenso gelten?

Die Alterssicherungskommission (ASK) schlägt vor, das Renteneintrittsalter automatisch an die Lebenserwartung zu koppeln: Pro Jahr mehr Lebenserwartung soll die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um acht Monate steigen.

Stimmen Sie dieser Kopplung zu – ja oder nein? Bitte begründen Sie dies auch im Hinblick auf die unterschiedliche Lebenserwartung nach Einkommen, Beruf, Geschlecht und Wohnregion (Ost-West-Gefälle).

Beamtinnen und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern erhalten ihre Pension steuerfinanziert über die Beamtenversorgung. Eine entsprechende Anhebung des Pensionsalters würde den Staatshaushalt spürbar entlasten. Sollte diese Kopplung auch für Beamte gelten? Falls nein: Warum soll diese Berufsgruppe ausgenommen bleiben und dieses Einsparpotenzial ungenutzt bleiben, während die Regelung für gesetzlich Rentenversicherte gilt?

Dr. Philipp Rottwilm
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr A.,

für die SPD-Bundestagsfraktion ist entscheidend, dass die gesetzliche Rente auch künftig die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben muss. Wir unterstützen die Empfehlungen der Alterssicherungskommission, das Renteneintrittsalter ab 2032 moderat an die Lebenserwartung zu koppeln, um das System zu stabilisieren. Gleichzeitig fordern wir Ausnahmen für gesundheitlich Belastete und warnen vor einer pauschalen Erhöhung. 

Auch für Beamte wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben werden. Die reguläre Altersgrenze steigt schrittweise bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre an. Die Alterssicherungskommission schlägt in ihrer Rentenreform weiterreichende Änderungen für Beamte vor. Das Pensionsalter soll grundsätzlich parallel zur gesetzlichen Rente steigen. Und künftig sollen nur noch Menschen mit hoheitlichen Aufgaben verbeamtet werden. Dazu zählen etwa Polizei, Justiz oder Finanzverwaltung. Lehrer oder viele Beschäftigte in Behörden würden dagegen künftig angestellt.

Generell soll demnach aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen umzubauen, in die perspektivisch weitere Berufsgruppen aufgenommen werden und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Beamten. Leider ist die Eingliederung der Beamtinnen und Beamten in die GRV an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden. Zudem würden Übergangslösungen sogar zu zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Kassen und auch der Rentenversicherung führen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Philipp Rottwilm

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