Ein staatlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Bürgerin oder eines Bürgers war in meinen Augen nur für Personen ab 50 Jahren verhältnismäßig und zu rechtfertigen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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