Philip Hoffmann
CDU
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Frage von Matthias Alexander S. •

Sehr geehrter Herr Philip Hoffmann, wie stehen Sie zur Inhaftierung von Menschen (darunter auch (Klein-)Kindern) im Zuge der GEAS-Reform in der Bundesrepublik Deutschland?

Im neuen Referentenentwurf zum §62 AufenthG steht die Möglichkeiten auch Kinder in Ausreisehaft zu nehmen. Somit würde der bisherige Gesetzestext §62 Abs.1 Satz 1 AufenthG "Die Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Die Inhaftnahme ist auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen.“ in Frage gestellt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dieser Referentenentwurf durch das Struck'sche Gesetz in den Gremien des Bundestages überarbeitet und erst in menschenrechtswürdiger Fassung durch den Bundestag verabschiedet wird? Immerhin ist gerade auch die Bundesrepublik Deutschlands angesichts der Geschichte aus meiner Sicht verpflichtet internationales Recht und somit auch das Menschenrecht auf Asyl zu verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias S.
(wohnhaft in Saarlouis-Roden und somit in ihrem Wahlkreis)

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Philip Hoffmann
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