Warum finanzieren Beitragszahler Milliarden für versicherungsfremde Leistungen (Rente/KV), statt diese aus Steuern zu decken? Wann kommt die Erwerbstätigenversicherung für Beamte und Superreiche?
Sehr geehrter Herr Hoffmann, der Bund erstattet Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Mütterrente, Bürgergeld-KV, Pflege-Rentenbeiträge) nur unzureichend. Allein bei der Krankenversicherung entsteht durch zu niedrige Pauschalen für Bürgergeld-Empfänger ein Defizit von ca. 9 Mrd. € jährlich, das allein die Beitragszahler über Zusatzbeiträge stemmen müssen. Beamte, Selbstständige und Bezieher hoher Kapitaleinkommen bleiben von dieser Last befreit.Zudem setzt das Bürgergeld durch die Übernahme tatsächlicher Wohnkosten ohne Deckelung (Karenzzeit) falsche Anreize am Wohnungsmarkt, die auch im Kreis Merzig-Wadern die Mieten treiben.Ich fordere:
1. Strikte Kassenidentität: Steuern für Sozialleistungen, Beiträge nur für Versicherungsleistungen.2. Einbeziehung aller Einkommensgruppen in die Solidarsysteme.3. Echte Bürgergeld-Reform mit Wohnkosten-Pauschalen. Die arbeitende Mitte darf nicht länger der Schattenhaushalt der Nation sein!
Sie sprechen ein wichtiges Problem an. Trotz des klaren Grundsatzes, gesamtgesellschaftliche Aufgaben sachgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren, sind die Steuerzuschüsse derzeit nicht auskömmlich. Die daraus resultierenden Finanzierungslücken tragen die Beitragszahler.
Deswegen muss es das Ziel sein, Beiträge zu stabilisieren und die Finanzierung der Sozialversicherungen dauerhaft tragfähig zu machen. Gesamtgesellschaftliche Leistungen sollen aus Steuermitteln finanziert werden, um Beitragszahler zu entlasten.
Beim Bürgergeld haben wir bereits Korrekturen durchgesetzt und klare Reformen angekündigt: Arbeitsanreize werden gestärkt, Mitwirkungspflichten verschärft und Fehlsteuerungen - etwa bei Wohnkosten und Karenzzeiten - begrenzt.
Auch bei der Rente stehen weitere Reformen an. In der Rentenkommission werden die notwendigen Reformen generationengerecht und verantwortungsvoll beraten, mit dem Ziel von Beitragsstabilität, Verlässlichkeit und einer langfristig tragfähigen Finanzierung der Rente.

