
(...) Völkerrechtskonform ist der Einsatz insofern, als er durch Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen legitimiert ist. Wir halten ihn aber für grundgesetzwidrig, weil der Einsatz nicht innerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit stattfindet, sondern in einer „Koalition der Willigen“. (...)